Frage 52 von 300
Volke aus.
Bundestag aus.
preußischen König aus.
Bundesverfassungsgericht aus.
"Volkssouveränität" bedeutet, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Dies ist im Artikel 20 des Grundgesetzes verankert: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."