Pytanie 119 z 300
Alle verurteilten Straftäterinnen/Straftäter dürfen nicht wählen.
Wenn ich wählen gehen möchte, muss meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber mir frei geben.
Jede Person kann ohne Zwang entscheiden, ob sie wählen möchte und wen sie wählen möchte.
Ich kann frei entscheiden, wo ich wählen gehen möchte.