Frage 289 von 300
Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil ...
Richtige Antwort
er eine dunkle Haut hat.
Erklärung
Die Ablehnung eines Bewerbers aufgrund seiner Hautfarbe ist Diskriminierung nach dem AGG. Hautfarbe hat keine Relevanz für die berufliche Qualifikation.